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ST. GABRIEL

Preise Kindergarten ST. Gabriel am 01.09.2025

Der monatliche Kindergartenbeitrag setzt sich aus dem gestaffelten Grundbeitrag (=Elternbeitrag) und dem – falls gewünscht – Unkostenbeitrag für das warme Mittagessen zusammen.

Buchungszeitkategorie
= durchschnittliche tägl. Betreuungszeit
Grundbeitrag Grundbetrag abzügl. Beitragszuschuss durch den bayer. Staat *) Warmes Mittagessen
über 3 bis 4 Stunden 192,00 € 92,00 € 97,00 €
über 4 bis 5 Stunden 210,00 € 110,00 €
über 5 bis 6 Stunden 230,00 € 130,00 €
über 6 bis 7 Stunden 252,00 € 152,00 €
über 7 bis 8 Stunden 277,00 € 177,00 €
über 8 bis 9 Stunden 298,00 € 198,00 €
über 9 Stunden 319,00 € 219,00 €

*) 100 € Beitragszuschuss pro Kind und Monat übernimmt der Freistaat Bayern für die gesamte Kindergartenzeit. Er gilt ab dem 01. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird und wird bis zur Einschulung gezahlt (Art. 23 Abs. 3 Satz 2 BayKiBiG)

Zusätzlich legen wir eine Geschwisterermäßgung für das zweite Kind im Kindergarten ab dem 01.09.2025 fest:

Buchungszeitkategorie
= durchschnittliche tägl. Betreuungszeit
Grundbeitrag Grundbetrag abzügl. Beitragszuschuss durch den bayer. Staat *) Warmes Mittagessen
über 3 bis 4 Stunden 177,00 € 77,00 € 97,00 €
über 4 bis 5 Stunden 194,00 € 94,00 €
über 5 bis 6 Stunden 212,00 € 112,00 €
über 6 bis 7 Stunden 232,00 € 132,00 €
über 7 bis 8 Stunden 253,00 € 153,00 €
über 8 bis 9 Stunden 273,00 € 173,00 €
über 9 Stunden 289,00 € 189,00 €

*) 100 € Beitragszuschuss pro Kind und Monat übernimmt der Freistaat Bayern für die gesamte Kindergartenzeit. Er gilt ab dem 01. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird und wird bis zur Einschulung gezahlt (Art. 23 Abs. 3 Satz 2 BayKiBiG)

Ab 01.09.2025 gelten die folgenden monatlichen Elternbeiträge im Kindergarten ab dem dritten Kind:

Buchungszeitkategorie
= durchschnittliche tägl. Betreuungszeit
Grundbeitrag Grundbetrag abzügl. Beitragszuschuss durch den bayer. Staat *) Warmes Mittagessen
über 3 bis 4 Stunden 154,00 € 54,00 € 97,00 €
über 4 bis 5 Stunden 168,00 € 68,00 €
über 5 bis 6 Stunden 182,00 € 82,00 €
über 6 bis 7 Stunden 196,00 € 96,00 €
über 7 bis 8 Stunden 210,00 € 110,00 €
über 8 bis 9 Stunden 224,00 € 124,00 €
über 9 Stunden 238,00 € 138,00 €

*) 100 € Beitragszuschuss pro Kind und Monat übernimmt der Freistaat Bayern für die gesamte Kindergartenzeit. Er gilt ab dem 01. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird und wird bis zur Einschulung gezahlt (Art. 23 Abs. 3 Satz 2 BayKiBiG)

Die Kinder erhalten ein vollwertiges warmes Mittagessen bestehend aus Suppe, Hauptspeise und Nachtisch. Selbstverständlich berücksichtigen wir Sonderwünsche aufgrund von Unverträglichkeiten oder kulturellen und religiösen Vorgaben.

Preise Kinderkrippe St. Gabriel ab 01.09.2025

Der Beitrag für die Kinderkrippe setzt sich aus dem gestaffelten Grundbeitrag und der Verpflegungspauschale zusammen.

Buchungszeitkategorie
= vereinbarte durchschnittliche tägl. Betreuungszeit
Grundbeitrag Verpflegungspauschale
über 3 bis 4 Stunden 319,00 € 97,00 €
über 4 bis 5 Stunden 339,00 €
über 5 bis 6 Stunden 358,00 €
über 6 bis 7 Stunden 378,00 €
über 7 bis 8 Stunden 399,00 €
über 8 bis 9 Stunden 421,00 €
über 9 Stunden 443,00 €

Der Beitrag für die Kinderkrippe setzt sich aus dem gestaffelten Grundbeitrag und der Verpflegungspauschale zusammen.

Buchungszeitkategorie
= vereinbarte durchschnittliche tägl. Betreuungszeit
Grundbeitrag Verpflegungspauschale
über 3 bis 4 Stunden 295,00 € 97,00 €
über 4 bis 5 Stunden 309,00 €
über 5 bis 6 Stunden 328,00 €
über 6 bis 7 Stunden 347,00 €
über 7 bis 8 Stunden 357,00 €
über 8 bis 9 Stunden 378,00 €
über 9 Stunden 399,00 €

Die Geschwisterermßigung ab dem dritten Kind gilt ab dem 01.09.2025 auch in der Kinderkrippe (vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrats):

Buchungszeitkategorie
= vereinbarte durchschnittliche tägl. Betreuungszeit
Grundbeitrag Verpflegungspauschale
über 3 bis 4 Stunden 242,00 € 97,00 €
über 4 bis 5 Stunden 257,00 €
über 5 bis 6 Stunden 272,00 €
über 6 bis 7 Stunden 287,00 €
über 7 bis 8 Stunden 302,00 €
über 8 bis 9 Stunden 317,00 €
über 9 Stunden 332,00 €

Das Bayerische Krippengeld kann von den Eltern beim ZBFS beantragt werden und wird bei Bewilligung direkt an die Eltern ausgezahlt.